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EU-BKF – Berufskraftfahrer Voraussetzungen

Voraussetzungen für die „Beschleunigte Grundqualifikation“ und  Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit beziehungsweise die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines EWR-Staates oder sind bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat beschäftigt.
  • Sie sind Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in den entsprechenden Klassen.

Bei der Ersteintragung:

  • erfolgreiche Prüfung bei der IHK zum Erwerb der Grundqualifikation

oder

  • Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse vor dem Stichtag und nach Ablauf der Übergangsfrist zusätzlich den Abschluss einer Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte

oder

  • Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf

Aktualisierung:

  • Abschluss einer Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte