Voraussetzungen für die „Beschleunigte Grundqualifikation“ und Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit beziehungsweise die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines EWR-Staates oder sind bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat beschäftigt.
- Sie sind Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in den entsprechenden Klassen.
Bei der Ersteintragung:
- erfolgreiche Prüfung bei der IHK zum Erwerb der Grundqualifikation
oder
- Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse vor dem Stichtag und nach Ablauf der Übergangsfrist zusätzlich den Abschluss einer Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte
oder
- Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
Aktualisierung:
- Abschluss einer Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte