BKrFQG
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern und Berufskraftfahrerinnen. Das BKrFQG basiert auf der Richtlinie 2003/59/EG und ist am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten.

Zusammengefasst bedeutet dies für alle gewerblich tätigen Lkw- und Busfahrer/innen grundlegende Veränderungen. Das BKrFQG beeinflusst maßgeblich die Ausbildung sowie die Weiterbildung für alle Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen. Das BKrFQG betrifft alle die ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE D1, D1E, D, und DE nach dem 10. September 2008 für Personenverkehr bzw. 10. September 2009 für Güterkraftverkehr erworben haben. Die Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer die ihre Fahrerlaubnis nach dem Stichtag erworben haben, benötigen eine Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation. Diese wird erworben durch erfolgreiche Ablegung einer Prüfung bei der IHK.

Einzelheiten hierzu regelt das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz.

Weitere Informationen zu den beschleunigte Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) bei der LKW Fahrschule Wittmann München